Warschauer Pakt
Unter dem Warschauer Pakt wird ein Militärbündnis verstanden, das am 14.5.1955 von den acht Staaten des
"Warschauer Vertrages" unter Führung der Sowjetunion gegründet wurde. Im vollen Wortlaut handelt es sich
um den "Warschauer Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand". Der Pakt wurde als
ein regionales Verteidigungsbündnis definiert, der zwischen Albanien, Bulgarien, der DDR, Polen, Rumänien, der
Sowjetunion, der Tschechoslowakei und Ungarn bestand. Die Mitgliedsstaaten waren offiziell gleichberechtigt,
standen aber militärisch unter sowjetischem Oberkommando. Die Leitung und Koordinierung war Aufgabe des jährlich
tagenden "Politischen Beratenden Ausschusses" (PBA). Ihm gehörten die Regierungschefs, die Außenminister und die
Generalsekretäre der sozialistischen bzw. kommunistischen Parteien der Mitgliedsländer an.
Der Warschauer Pakt als Gegenallianz zur NATO
Der Warschauer Pakt entstand während der Blockbildung und galt als Gegenstück des "Ostblocks" zum
Nordatlantik-Pakt des Westens, der 1949 gegründeten NATO unter Führung der USA. Ein wichtiger Anlass
für seine Gründung war das Inkrafttreten der Pariser Verträge am 5.5.1955. Sie wurden trotz der Proteste
der Sowjetunion geschlossen und ermöglichten es der Bundesrepublik, am 9.5.1955 der NATO beizutreten sowie
eine eigene Armee aufzustellen. Das widersprach den Absichten der Sowjetunion, die sich gegen eine
Wiederbewaffnung Deutschlands wendete. Im Januar 1956 reagierte die DDR mit dem Aufbau der Nationalen
Volksarmee.
Zweiter Anlass war die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages am 15.5.1955 zwischen den vier
Alliierten und der österreichischen Bundesregierung. Der Vertrag regelte die Souveränität Österreichs als
neutraler Staat und den Abzug der alliierten Truppen. Die Sowjetunion hatte die größte der vier Besatzungszonen
verwaltet und besaß darüber hinaus noch Truppenverbände in Rumänien und Ungarn. Da sie laut offizieller Begründung der
Sicherung der Nachschubwege nach Österreich dienten, hätte man sie ebenfalls abziehen müssen.
Der Warschauer Pakt schuf in dieser Situation eine Grundlage für die weitere Stationierung sowjetischer
Truppen in den Vertragsstaaten. Er sicherte im Kalten Krieg die Herrschaft der Sowjetunion über diese Länder.
Außerdem ermöglichte der Pakt militärische Interventionen der Sowjetunion wie in Ungarn, das während des Ungarischen
Volksaufstandes von 1956 aus dem Pakt austreten wollte.
Besetzung der Tschechoslowakei
Am 21.8.1968 kam es zum Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei wegen des
Prager Frühlings. Die Breschnew-Doktrin rechtfertigte indessen den Einmarsch mit folgenden Worten: "Die
Souveränität der einzelnen Staaten findet ihre Grenze an den Interessen der sozialistischen Gemeinschaft". Sie
wurde am 12.11.1968 vom Generalsekretär der KPdSU Leonid Breschnew in Polen verkündet. In den Folgejahren war
der Warschauer Pakt auch wegen der Auseinandersetzung um die Stationierung von mobilen nuklearen
Mittelstreckenraketen der Sowjetunion bedeutsam. Erst 1991 wurde der Warschauer Pakt aufgrund des
Zusammenbruchs der Sowjetunion aufgelöst.