Hitlers "Machtergreifung"
Die Machtergreifung Hitlers bezeichnet den Prozess, in dem Adolf Hitler zusammen mit der NSDAP
(Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), die Macht in der deutschen Reichsregierung
ergriff und dadurch den Weg für die nationalsozialistische Diktatur sowie den Zweiten Weltkrieg ebnete.
Wahlkampf als zweite Strategie
Nachdem 1923 in München ein Putschversuch (Hitler-Ludendorff-Putsch) scheiterte, die NSDAP verboten
und Hitler sowie weitere Drahtzieher inhaftiert wurden, änderte die Partei ihre Strategie: Die
Demokratie sollte mit Hilfe demokratischer Mittel abgeschafft werden.
Aufstieg der NSDAP nach 1923
Viele Bürger hatten den Glauben in die Weimarer Republik verloren. Sie verlangten eine Regierung, die
sie von Inflation und Arbeitslosigkeit befreite, einige wollten zudem eine Regierung, die sich
selbstbewusst gegen die Siegermächte des Ersten Weltkrieges stellte. Die NSDAP behauptete genau das
anzubieten und gewann dadurch rasant an Anhängern und Sympathisanten, unter anderem in einflussreichen
politischen Positionen. Das führte dazu, dass Hitler und seine Mitstreiter ihre Haftstrafen bereits neun
Monate nach Inhaftierung wieder erlassen wurden.
Die NSDAP wird stärkste Partei
Nach der Weltwirtschaftskrise von 1929 stieg die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland an und damit
auch die Beliebtheit für radikale Parteien wie die NSDAP. Joseph Goebbels nutzte die Situation, um
als Propagandaleiter am öffentlichen Bild der Partei zu arbeiten. Bei den Reichstagswahlen vom Juli
1932 bekam die NSDAP 37,4 % der Stimmen, womit sie zur wählerstärksten Partei des Deutschen Reiches aufstieg.
Hindenburg - Hürde und Schlüssel für Hitlers Macht
In der deutschen Reichsregierung führte kein Weg mehr an der NSDAP vorbei. Daher bemühte der
neu erwählte Reichskanzler Franz von Papen, welcher keiner Partei angehörte, sich um eine
Koalition mit der NSDAP, der DNVP (Deutschnationale Volkspartei) und der Zentrumspartei.
Hitler lehnte dies ab, da er auf weitere Wahlerfolge spekulierte, die eine Zusammenarbeit mit anderen
Parteien nicht mehr nötig gemacht hätten. Er verlangte, dass Reichspräsident Paul von Hindenburg ihn
zum Reichskanzler ernenne, was dieser zunächst ablehnte.
Hitler wird Reichskanzler
Bei den Reichstagswahlen vom 6. November 1932 bekam die NSDAP nur noch 33,1 % der Wählerstimmen.
Dieser Rückschlag zerstörte die Hoffnungen der NSDAP auf eine absolute Mehrheit. Franz von Papen trat
zurück nachdem Versuche einer Koalitionsbildung mit SPD und Zentrum scheiterten. Neuer Reichskanzler
wurde Kurt von Schleicher.
Schleichers Ideen wurden von Präsident Hindenburg missbilligt, gleichzeitig bekam dieser vermehrt den
Ratschlag, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
Nach einigen Verhandlungen und dem Rücktritt Schleichers war es soweit. Hitler wurde am 30.Januar
1933 von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
Hitlers Weg zur Alleinherrschaft
Hitler war Reichskanzler, doch die Demokratie existierte offiziell noch. Im März 1933 standen
Neuwahlen an, die NSDAP hatte das Ziel bis dahin alle politischen Gegner auszuschalten, um bei
den Wahlen die absolute Mehrheit zu erlangen.
Am 28. Februar 1933, einen Tag nach dem Reichstagsbrand, trat die "Verordnung des Reichspräsidenten
zum Schutz von Volk und Staat" in Kraft, womit Grundrechte wie Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und
Versammlungsfreiheit eingeschränkt wurden.
Nach den Neuwahlen, bei denen die Mehrheit mit Hilfe der DNVP erlangt wurde, erklärte man die
Parlamentssitze der KPD als ungültig. Dies gab der NSDAP letztlich Zweidrittelmehrheit, was ihnen
ermöglichte - ohne die Zustimmung des Reichstags - das Ermächtigungsgesetz ("Gesetz zur Behebung der
Not von Volk und Reich") zu erlassen.
Dadurch konnte die NSDAP Gesetze beliebig auflösen und neu erlassen. Infolgedessen wurden Gesetze
verabschiedet, die folgendes bewirkten:
- Aufhebung der Landesparlamente
- Verbot aller anderen Parteien
- Aufhebung aller Institutionen, die nicht mit der Nationalsozialistischen Regierung in
Verbindung standen (Gleichschaltung)
Nachdem Reichspräsident Hindenburg am 2. August 1934 starb, wurde Hitlers Alleinherrschaft
vollendet. Hitler ernannte sich zum "Führer und Reichskanzler" und hatte die alleinige Macht
über Legislative, Judikative & Exekutive, und war zugleich der Oberbefehlshaber über die Reichswehr.